Ihr Aufenthalt
Auf unserer Informationsseite zum Thema „Ihr Aufenthalt“ in unserem Krankenhaus erhalten Sie einen Überblick über wichtige Hinweise und Abläufe, die Ihnen vor, während und nach Ihrer Behandlung weiterhelfen können.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was für Ihre Vorbereitung bedeutsam ist, wie Ihr Aufenthalt bei uns gestaltet wird und welche Unterstützung Sie im Anschluss in Anspruch nehmen können. Unser Anliegen ist es, Ihnen den gesamten Prozess so reibungslos und angenehm wie möglich zu gestalten.
Vor Ihrem Aufenthalt
Wir sind stets bemüht, den Aufnahmevorgang so rasch wie möglich abzuwickeln. Bitte melden Sie sich in der Aufnahme im Eingangsbereich zur Durchführung aller notwendigen administrativen Formalitäten für die stationäre oder ambulante Aufnahme an. Unsere Mitarbeiter:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten können Sie ihnen daher ohne Bedenken anvertrauen. Bitte halten Sie bei der Aufnahme Ihre E-Card sowie einen Lichtbildausweis bereit.
Begleitpersonen:
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Behandlung Begleitpersonen mitnehmen wollen, besprechen Sie diese Möglichkeit mit den behandelnden Ärzt:innen bzw. dem zuständigen Pflegepersonal. Die Mitarbeiter:innen der Aufnahme informieren Sie gerne über die zusätzlichen Kosten.
Während Ihres Aufenthalts
Während Ihres Aufenthalts in unserem Krankenhaus steht Ihr Wohlbefinden an erster Stelle. Unser Ziel ist es, Ihnen eine bestmögliche Betreuung und optimale Behandlungsabläufe zu bieten. Dafür arbeiten Ärzt:innen, Pflegekräfte und alle weiteren Mitarbeiter:innen Hand in Hand.
Alle Informationen zu Ihrem Aufenthalt:
Nach Ihrem Aufenthalt
Vor Ihrer Entlassung erhalten Sie die für Sie wichtigen Informationen wie Termine für Nachsorgeuntersuchungen, Tipps für die Pflege zu Hause sowie zu weiterführenden Therapien.
In enger Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Pflegekräften sowie anderem Gesundheitspersonal geben wir Tipps für koordinierte Nachsorge- und/oder Rehabilitationsmaßnahmen und stehen Ihnen bei Fragen zu Medikamenten, weiteren Behandlungsschritten oder organisatorischen Themen gerne zur Seite.
Allgemeine Informationen:
Während des stationären Aufenthaltes wird Ihre Krankenkasse von uns informiert. Nach der Entlassung ist ein Besuch bei Ihrem:Ihrer Hausarzt:ärztin notwendig, damit die Krankmeldung sowie eventuelle Verordnungen von Arzneimitteln, etc. erfolgen kann. Sie bekommen bei Ihrer Entlassung zwei Kurzarztbriefe. Ein Exemplar geben Sie bitte an Ihren:Ihre Hausarzt:ärztin weiter. Den anderen Kurzarztbrief bringen Sie zur vorgesehenen Kontrolle ins Krankenhaus mit.
- Angefallene Kosten während Ihres Krankenhausaufenthaltes können Sie am Tag Ihrer Entlassung in der Aufnahme/Information entrichten bzw. wird Ihnen ein entsprechender Erlagschein zugesandt.
- Vergessen Sie bitte auch nicht die Mitnahme Ihrer Wertgegenstände.
- Bei Bedarf steht Ihnen auch unser Entlassungsmanager für weiterführende Fragen bzw. Unterstützung bei der Organisation weiterer Hilfestellungen zur Verfügung.
Damit ein reibungsloser Ablauf auf der Station gewährleistet werden kann, ersuchen wir Sie, das Bett am Entlassungstag bis 09:00 Uhr freizugeben. Das betrifft den Zeitraum von Montag bis Freitag.
Anforderung der Krankengeschichte:
Patient:innen haben das Recht, in ihre Krankengeschichte Einsicht zu nehmen und sich daraus auf ihre Kosten Kopien anfertigen zu lassen. (Rechtsgrundlage: Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (Patientenrechte). Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für ambulante Akten und Röntgenbilder beträgt 10 Jahre, für stationäre Akten 30 Jahre.)